Reliquienhandel:
Das römisch-katholische Kirchenrecht verbietet schon seit Jahrhunderten den Handel mit Reliquien. Solche Objekte dürfen erworben werden, um sie zu besitzen und zu verehren, aber der Weiterverkauf ist eigentlich nicht erlaubt.
Klassifizierung:
Erste Klasse Reliquien
sind Körperteile von Heiligen aus deren Skelett (ex ossibus, aus den Knochen).
Zweite Klasse Reliquien
auch Berührungsreliquien genannt, sind Gegenstände, die von einem Heiligen zu seinen Lebzeiten berührt wurden. Bei Märtyrern sogar die Foltergeräte, durch die sie ums Leben kamen.
Dritte Klasse Reliquien
auch mittelbare Berührungsreliquien genannt, sind Gegenstände, die lediglich Reliquien erster Klasse berührt haben.